Die Förderrente nutzen

Gut, dass Sie sich die satten Förderungen des Staates sichern wollen. Dazu brauchen Sie nur etwa Wissen.

Beginnen wir mit den Steuerbestimmungen: Wir unterscheiden zwischen den Steuervorteilen in der Ansparphase und der Besteuerung der Auszahlung. Leider ist die steuerliche Behandlung der Förderrenten nicht einheitlich. Es wurden verschiedene Bestimmungen geschaffen, statt einheitliche Regelungen zu suchen.
Unser gesamtes Steuergesetz ist von dieser Krankheit befallen. Ein unerträglicher Missstand – das werden alle bestätigen, die sich intensiv mit ihrer Steuererklärung befasst haben. Von Montesquieu stammt der Satz: »Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.« Man hat wieder einmal nicht auf ihn gehört. So sind nun all diese Erklärungen notwendig. Sie brauchen vielleicht eine halbe Stunde für’s Lesen – diese 30 Minuten bringen Ihnen aber viele Tausend Euro!

Die Steuerbefreiung während der Ansparphase

Betrachten wir zuerst, welche Steuerersparnisse Sie bekommen, wenn Sie mit den drei Förderformen sparen.
Beiträge für die Direktversicherung und die Riester-Rente sind zu 100 Prozent steuerfrei. Das heißt: Die Bande schenkt Ihnen richtig viel, wenn Sie sparen. Bis zu 47 Prozent (Spitzensteuersatz plus Soli plus Kirchensteuer). Ab 2007 zusätzlich 3 Prozent (»Reichensteuer«). Für Rürup gilt: Die steuerliche Änderung kommt nicht sofort in voller Höhe. Für die Ansparphase gilt dabei eine andere Übergangsphase als für die Auszahlungsphase (Ansparphase: bis 2025; Auszahlungsphase: bis 2040). Warum sollte man es auch einfach machen, wenn es kompliziert geht?
2016 können Sie 82 Prozent von Ihren Beiträgen für die Rürup-Rente von der Steuer absetzen. 2017 sind es dann schon 84 Prozent … der Prozentsatz steigt folglich um 2 Prozent pro Jahr, bis er 2025 100 Prozent erreicht. Wenn Sie also im Jahre 2016 in ein Rürup-Produkt 2000 Euro sparen, so können Sie davon 1640 Euro absetzen. Je nach Ihrem Steuersatz bekommen Sie dann bis zu 47 Prozent zurück (Einkommensteuer plus Soli plus Kirchensteuer). Das entspricht einem Geschenk von 770,80 Euro.
Schon hier möchte ich anmerken, dass ich vor solchen pauschalen Beispielen eindringlich warne. Es sind nämlich viel mehr Faktoren zu berücksichtigen als nur Ihr individueller Steuersatz. Auf kaum einem Gebiet ist eine ausführliche individuelle Beratung so wichtig wie bei der Rürup-Rente. Ich komme hier natürlich ganz ohne Beispiele nicht aus – wie sollte ich sonst die Möglichkeiten verdeutlichen? Aber Sie sollten sich unbedingt von Experten ausrechnen lassen, wie hoch genau die staatliche Förderung für Sie ausfällt.

Die Besteuerung während der Auszahlungsphase

Jetzt schauen wir uns an, wie stark die Auszahlungen aus den einzelnen Sparformen besteuert werden:
Im ersten Rentenbezugsjahr wird Ihr künftiger Steueranteil festgelegt. Wenn Sie 2006 in Rente gegangen sind, werden 52 Prozent Ihrer Rente besteuert. Das gilt für Ihre staatliche Rente und die Rürup-Rente. (Und dieser Satz bleibt unverändert, solange Sie leben oder bis die Gesetze sich ändern … allerdings nur für eine gleichbleibend hohe Rente. Sollten Sie irgendwann mehr Rente beziehen, wird der überschießende Teil höher besteuert.)
Wäre dagegen 2007 Ihr erstes Rentenjahr gewesen, würden 54 Prozent Ihrer Rente besteuert. Und auch dieser Satz bliebe unverändert. Der zu besteuernde Teil erhöht sich um 2 Prozent pro Jahr, das jemand später in Rente geht, bis 2020 (dann 80 Prozent) und von da ab um jährlich 1 Prozent bis schließlich jeder, der 2040 in Rente geht, seine
Rente zu 100 Prozent versteuern muss.
Wahrscheinlich ist Ihnen dabei Folgendes aufgefallen: Das Ganze ist für diejenigen unfair, die jetzt in Rente gehen. Schließlich haben diese Menschen die oben beschriebenen Geschenke gar nicht bekommen. Sie hatten keine Zeit, Förderrenten aufzubauen. Trotzdem kommt die Bande und kassiert …
Um solche Ungerechtigkeiten zu vermeiden, dürfte die Besteuerung der Renten eigentlich erst in frühestens 15 bis 20 Jahren beginnen. Aber so lange wollte die Bande eben nicht warten … Bei der Riester-Rente ist es ganz anders: Sie wird von Anfang an voll besteuert und somit also zu 100 Prozent wie normales Einkommen behandelt. Die Bande hat Ihnen viel geschenkt – also nimmt sie Ihnen später auch viel weg.
Schauen wir uns nun die Produkte und ihre Möglichkeiten an. Im folgenden Text beschränken wir uns dabei auf die wesentlichen Daten. Die ausführliche Information erhalten Sie zudem im Anhang vollständig und übersichtlich geordnet in einer Tabelle.
Ein wichtiger Hinweis vorweg: Alle drei Möglichkeiten sind Hartz-IV-sicher und daher ideal für die Existenzsicherung im Alter geeignet. Das heißt, niemand (auch nicht der Staat) kann an dieses Geld heran!

Rürup-Rente (Basisrente)

Zusammen mit den anderen Vorsorgeaufwendungen können Ledige insgesamt 22 172 Euro und Verheiratete 44 344 Euro geltend machen. Das ist sehr viel Geld. Nutzen sollten das in möglichst großer Höhe vor allem Selbstständige und Freiberufler, die keine Direktversicherung abschließen dürfen, und gut verdienende Angestellte.
Nun werden aber die meisten Menschen nicht solche Beträge sparen können. Schauen wir uns darum an: Was geschieht bei einer jährlichen Sparrate von 3600 Euro in ein gutes Rürup-Produkt? Da die Unterschiede bei den Produkten sehr groß sind, sollten Sie sich auch diesbezüglich sehr gut beraten lassen.
Sagen wir, Sie wählen eine fondsgebundene Anlage eines guten Anbieters mit Garantieleistung. 30 Jahre lang sparen Sie 3600 Euro. Bei einer Wertentwicklung der Fondsanteile von 6 Prozent p. a. hätten Sie einen Kapitalwert von 302 861 Euro erwirtschaftet (bei 8 Prozent wären es 450 089 Euro). Nun wird Ihnen das Geld nicht
auf einmal ausgezahlt, sondern als Rente.
Aber die sich daraus ergebende monatliche Rente ist nicht zu verachten: Bei einer Verzinsung von 6 Prozent würden Sie ca. 1800 Euro Rente erhalten. Solange Sie leben. (Bei 8 Prozent Rendite wären es Ungefähr 2.650 Euro.) Bedenken Sie, mit welchem Nettoaufwand Sie diese Rente erzielt hätten: mit einem durchschnittlichen Nettoaufwand
von rund 163 Euro monatlich. Bezogen auf Ihren Nettobeitrag entspricht das einem jährlichen Wertzuwachs nach Kosten von rund 9 Prozent (11 Prozent).
Die steuerliche Förderquote ist sehr hoch: Zu den 58 680 Euro, die Sie selbst erbracht haben, gibt der Staat Ihnen sage und schreibe 49 320 Euro dazu. Das entspricht 84 Prozent. Ein Geschenk, das wir zu schätzen wissen sollten. Natürlich gibt es von unserem Staat keine Geschenke ohne Nachteile.
Der Hauptnachteil der Basisrente: Sie ist nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar, nur als lebenslange Rente zahlbar und der Hinterbliebenenschutz während der Ansparphase muss zusätzlich abgesichert werden. Ein Anbieterwechsel ist möglich, aber meist mit finanziellen Nachteilen verbunden.

Riester-Rente

Die Riester-Rente hatte bis 2005 einen schlechten Ruf: zu kompliziert, zu hohe Kosten und viel Arbeitsaufwand. Durch ein paar kleine Änderungen ist sie nun aber äußerst attraktiv geworden. Es stimmt auch nicht, dass Riester sich nur für Kleinverdiener lohnt; ganz im
Gegenteil: Sie ist für fast jeden interessant.
Heute können Sie die Zulagen mit einem einzigen Dauerzulagenantrag beantragen, den die vertragsführende Gesellschaft erhält. Die weiteren Vorteile: Es ist ein Hinterbliebenenschutz möglich; bis zu 30 Prozent können zu Beginn der Rentenzeit kapitalisiert werden; ein Teil kann sogar während der Ansparphase zum Hausbau verwendet werden; Ihre Beiträge sind abgesichert. Ein Anbieterwechsel ist meist mit finanziellen Nachteilen verbunden.
Der wesentliche Wermutstropfen lautet: Die Kosten der Produktanbieter sind zwar etwas niedriger geworden, aber sie sind immer noch hoch. Das liegt vor allem an der aufwendigen Verwaltung. Allerdings variieren die Kosten von Anbieter zu Anbieter. Darum ist auch hier eine gute Beratung wichtig.
Riester scheint kompliziert, ist es aber in Wirklichkeit nicht: Sie erhalten entweder einen Zuschuss vom Staat oder zu 100 Prozent den steuerlichen Vorteil (oder eine Kombination aus beidem). Das bedeutet für Sie: Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen eine gewisse
Zeit keine Einkünfte haben sollten, erhalten Sie auf jeden Fall die festgeschriebenen Förderprämien.
Diese Förderprämien (auch Grundzulagen genannt) betragen für Sie 154 Euro pro Jahr und
für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, gibt es 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gibt es 300 Euro pro Jahr. Es gibt aber eine feste Voraussetzung, die Sie erfüllen müssen, um diese Förderung bzw. die Steuerbefreiung zu erhalten.
Sie müssen 4 Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens inklusive der Grundzulagen ansparen. Das Ganze ist im Moment auf einen Höchstbetrag von 2100 Euro begrenzt.
Das bedeutet, Sie können nicht mehr als diese Beträge in eine Riester-Rente ansparen.
Das bedeutet aber auch: Selbst wenn Sie viel verdienen, müssen Sie nur diesen Maximalbetrag aufbringen, um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen. Viele Gutverdiener schließen Riester nicht ab, weil sie nicht wissen, dass diese Obergrenze für die Beiträge gilt. Ihr Mindesteigenbeitrag (in schlechten Zeiten) beträgt nur 60 Euro pro Jahr. Damit können Sie die volle Förderung beanspruchen. Wenn Sie als Selbstständiger selbst nicht förderberechtigt sind, reicht es aus, dass Ihr Ehepartner es ist.
Bei einer Laufzeit von 30 Jahren kann durchaus eine lebenslange monatliche Rente von über 500 Euro vor Steuern mit Riester erreicht werden. Je nachdem, welchen Steuersatz Sie haben, kostet Sie das ganze keine 100 Euro netto im Monat. Es lohnt sich also auf jeden
Fall.

Direktversicherung

Es gibt bei der betrieblichen Altersvorsorge fünf Durchführungswege. Die einfachste, und die für die meisten sinnvollste Lösung, ist die Direktversicherung. Sie ist leider nur für Angestellte oder geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH umsetzbar.
Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen einen der fünf Durchführungswege anzubieten. Aber welchen genau er davon anbietet und mit welchem Produktanbieter er zusammenarbeitet, ist ihm freigestellt. Leider lassen nicht alle Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die freie Wahl, sodass Sie sich wirklich die besten Produkte für Ihr Geld aussuchen könnten. Sie sollten sich auf jeden Fall informieren, wie das in Ihrer Firma gehandhabt wird.
Ihr Vorteil besteht darin, dass auf einen Teil Ihrer Bruttobezüge keine Steuern (§ 3 Nr. 63 EStG) berechnet werden. Die Förderquote beträgt beim Höchststeuersatz genau 44,31 Prozent (ohne Kirchensteuer). Das bedeutet, dass Sie von 100 Euro Monatsbeitrag nur 55,69 Euro selbst aufbringen und 44,31 Euro (ohne Berücksichtigung der Kirchensteuer) vom Staat dazubekommen. Sie bekommen also zu Ihrem Nettoaufwand rund 80 Prozent obendrauf, die Ihnen der Staat schenkt. Die Ablaufleistungen sind ähnlich wie in dem Beispiel mit der Basisrente, da sich die Produkte in den Kosten kaum unterscheiden. Wenn Sie es nutzen können, sollten Sie es tun. Die maximale Höhe der Beiträge beträgt 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Das bedeutet, dass Sie im Rahmen Ihrer Gehaltszahlung maximal 210 Euro monatlich (2520 Euro jährlich) aus Ihrem Bruttoeinkommen in einen Sparvertrag umwandeln können. Zusätzlich können Sie monatlich 150 Euro (jährlich 1800 Euro) lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG ) investieren. Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, Ihnen die zusätzliche
Möglichkeit zu eröffnen.
Der früheste Rentenbeginn liegt bei 60 Jahren. Was besonders interessant ist: Die Auszahlung erfolgt im Gegensatz zu den anderen beiden Varianten in Form einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalabfindung. Eine Teilkapitalzahlung ist ebenfalls möglich.
Von allen Varianten des Alterseinkünftegesetzes haben Sie bei der Direktversicherung also das höchste Maß an Flexibilität. Aus diesem Grund würde ich sie nach Möglichkeit immer als Erstes abschließen.

Kurz und knapp:
Lassen Sie sich von einem Experten die Produkte erklären und genau ausrechnen, was der Abschluss einer Riester-Rente, Rürup-Rente oder Direktversicherung für Sie bedeutet. Wenn es Ihnen gut erklärt wird, werden Sie darauf nicht verzichten wollen.